Die Schwierigkeitsgrade einer Radtour sind mit Sternen angegeben.
* leichte Tour
ohne nennenswerte Steigungen; für wenig Geübte
** mittelschwere Tour
etwas längere Strecke mit leichten Steigungen; ein wenig Ausdauer ist notwendig
*** anspruchsvolle Tour
längere Strecke mit einigen Höhenunterschieden; für Geübte
**** sportliche Tour
längere Strecken mit flottem Tempo und / oder großen Höhenunterschieden; für konditionsstarke Radfahrerinnen und Radfahrer
Damit die Tour nicht zur Tortur wird, bitten wir alle Mitradler, ihre Leistungsfähigkeit und -bereitschaft realistisch einzuschätzen und nur an Touren teilzunehmen, bei denen man sich sicher ist, die Strecke auch bewältigen zu können.
Dabei helfen auch die folgenden Kennzahlen:
leichte Tour | mittelschwere Tour | anspruchsvolle Tour | sportliche Tour | |
Durchschnittliche Geschwindigkeit | bis 12 km/h | bis 15 km/h | bis 18 km/h | bis 24 km/h |
Durchschnittliche Distanz | unter 30 km | unter 50 km | unter 70 km | bis 120 km |
Durchschnittliche Höhenmeter | unter 100 m | unter 250 m | unter 400 m | bis zu 1000 m |
Bei ADFC Radtouren gilt grundsätzlich: Der Rad-Genuss steht im Vordergrund und die jeweilige Tourenleitung orientiert sich am schwächsten Mitfahrer – sofern er sich richtig eingeschätzt hat.
Die Teilnahme an ADFC Radtouren ist immer kostenfrei. Eventuell anfallende Fahrtkosten, Eintrittsgelder und Verpflegungskosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Alle ADFC Tourenleitungen sind ehrenamtlich im Einsatz. Spenden zur Unterstützung dieser Arbeit werden gerne angenommen. Wer regelmäßig an ADFC Radtouren teilnimmt, wird gebeten in den Verein einzutreten.
Bei ADFC Radtouren ist ein verkehrssicheres Fahrrad Voraussetzung zur Teilnahme. Sind die Reifen noch in Ordnung? Sind alle Schrauben fest? Sind Schaltung und Bremsen leichtgängig und korrekt eingestellt? Darum muss man sich vor der Radtour selbst kümmern.
Wer mit einem Spezialrad mitfahren möchte (Tandem, Trike, Liegerad,…) muss die Tourenleitung im Vorfeld kontaktieren, um abzustimmen, dass dies möglich ist. Pedelecs sind auf allen Radtouren willkommen – sofern sie akzeptieren, dass die Charakteristik der Radtour sich durch sie nicht verändert: Wir fahren nicht schneller und erwarten eine Beherrschung des Elektrorades auch bei nicht befestigten Wegen. S-Pedelecs können bei ADFC Radtouren nicht genutzt werden, da sie auf den meisten Radwegen nicht fahren dürfen.
ADFC Tourenleitungen sind keine Fahrradmonteure und auch keine rollenden Ersatzteillager. Wer an ADFC Radtouren teilnimmt, hat den passenden Ersatzschlauch samt Pumpe selbst dabei. Für Mitglieder gilt natürlich die ADFC Pannenhilfe.
ADFC Radtouren finden in der Natur statt, d.h. Sonnen- und Regenschutz sind empfehlenswert, genauso wie Getränke und Verpflegung. Jeder Mitfahrer kann aus der Tourenbeschreibung entnehmen, ob eine Einkehr geplant ist oder nicht.
Bei normalen ADFC Radtouren gibt es keine grundsätzliche Helmpflicht. Eine Ausnahme gilt bei allen sportlichen Tourenformaten. Alle ADFC Tourenleitungen stehen im Vorfeld ihrer Tour gerne für Fragen zur Verfügung.
Damit die Tour für alle zu einem entspannenden und schönen Erlebnis wird, bitten wir um die Beachtung der folgenden Regeln.
1. StVO ist Pflicht!
Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Touren gilt die Straßenverkehrsordnung! Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!
2. Alles eine Frage des Abstands!
Zur Vermeidung von Auffahrunfällen sollte man nicht zu nah auf den Radfahrenden vor einem auffahren. Damit die Gruppe nicht abreißt, darf der Abstand aber auch nicht zu groß werden.
3. Weitersagen!
Wenn die ADFC Tourenleitung ein Hindernis, z.B. einen Poller sieht, gibt sie diese Information nach hinten weiter. Diese Hinweise sollten von allen weiter gegeben werden.
4. ADFC Touren nehmen Rücksicht!
Wir sind nicht alleine auf der Welt und deshalb gilt: Fußgänger und langsamere Radler werden mit viel Abstand überholt. Ist Gegenverkehr in Sicht, müssen wir eben mal langsamer fahren.
5. Wir fahren mit Tourenleitung und letztem „Mann“!
Dadurch, dass niemand vor der Tourenleitung und niemand hinter dem Schlussfahrer fährt, wird sichergestellt, dass kein Mitfahrer verloren geht.
6. Die ADFC Tourenleitung bestimmt, wer mitfährt!
Wenn jemand aufgrund des schlechten Zustands seines Rades oder durch risikoreiches Fahrverhalten die Gruppe in Gefahr bringt, kann er oder sie von der ADFC Radtour ausgeschlossen werden.
7. Wir schützen die Umwelt schon bei der Anreise!
Die Treffpunkte unserer Touren sind so gelegt, dass sie mit Zug oder S-Bahn gut zu erreichen sind. Wenn Sie nicht zum Treffpunkt radeln, benutzen Sie bitte öffentliche Verkehrsmittel zur „Anreise", denn wir wollen mit unseren Freizeit-Radtouren keinen zusätzlichen Autoverkehr schaffen.
Die Teilnahme an ADFC Radtouren erfolgt auf eigene Gefahr. Weder der ADFC noch die einzelnen Tourenleitungen können für Schäden, Unfälle und dergleichen haftbar gemacht werden. Wenn Teilnehmende an ADFC Radtouren von Dritten für ggf. verursachte Schäden haftbar gemacht werden, müssen sie mit ihrer eigenen Privat-Haftpflichtversicherung einstehen. Für Mitglieder gilt natürlich die ADFC Haftpflichtversicherung.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.