Fahrradcodierung

Fahrradcodierung

Wer sein Fahrrad codieren lässt, schlägt Langfinger in die Flucht. Denn ohne Eigentumsnachweis kommt man damit nicht weit: Die Codierung zeigt sofort, wem das geklaute Fahrrad wirklich gehört.

Das Prinzip ist simpel: Ein akkubetriebenes Handsigniergerät bringt auf dem Rahmen einen persönlichen Code an. Er besteht aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie setzt sich aus Kfz-Ortskennzeichen, Straßenschlüssel (aus dem Einwohnermeldeamt), den Initialen des Eigentümers sowie den beiden letzten Ziffern der Jahreszahl, in dem das Fahrrad codiert wird, zusammen.

Der Vorteil: Polizei oder Fundamt erkennen per Code sofort den Eigentümer und können ihn im Diebstahlfall informieren - ohne Rückgriff auf Datenbanken. Die Rahmennummer allein kann so etwas nicht. Sie wird vom Hersteller ohne jegliches System eingestanzt mit Dopplungen und ohne zentrale Nummernkartei.

Termine

Die Termine für 2024 sind in unserer Veranstaltungsdatenbank zu finden.

Codierunterlagen vorbereiten

Sie möchten die für die Codierung benötigten Dokumente vorbereiten? Prima, denn Sie ersparen sich längere Wartezeiten und erleichtern uns die Bearbeitung! Am besten klappt das mit dem aktuellen Adobe PDF-Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Den Kaufbeleg sofern noch vorhanden
  • Ihren persönlichen Code
    Diesen können Sie im Code-Generator ermitteln. Drucken Sie bitte das Ergebnis aus und bringen es mit. So können wir nochmals gegenprüfen.
  • Den Codierauftrag
    Füllen Sie bitte den Codierauftrag am Bildschirm oder handschriftlich (bitte deutlich schreiben) soweit als möglich aus und bringen zwei Exemplare unterschrieben mit. Eines erhalten Sie dann von uns abgestempelt für Ihre Unterlagen zurück.

Die Codierung erfolgt im oberen Drittel des Sattelrohrs. Bitte entfernen Sie hinderliche Gegenstände wie Kindersitz- und Schlosshalterungen in diesem Bereich; wenn Pitlock-gesichert, bitte Schlüssel nicht vergessen. Für Pedelec- und E-Bike-Besitzer: Akkus codieren wir aktuell nicht, weil deren Hersteller mit einem Garantieverlust argumentieren.

Die Kosten für die Codierung betragen bei uns 15,- EUR pro Fahrrad. ADFC-Mitglieder zahlen 10,- EUR pro Fahrrad.

Für Fragen zur Codierung schreiben Sie uns gerne an: codierung [at] adfc-mtk.de

Wir empfehlen, einen Fahrradpass sorgfältig auszufüllen. Auch kann es sich durchaus lohnen, ein Foto Ihres Fahrrades zu machen und das alles in Ihrem Computer abzulegen.

OpenBikeSensor

Abstandsmessung mit dem OpenBikeSensor

Laut StVO §5 müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden einen Seitenabstand von mindestens 1,50m innerorts und 2m außerorts einhalten. Leider werden diese Abstände von Autofahrenden nicht immer und überall respektiert. Zu geringe Überholabstände werden von Radfahrenden als gewaltsame Verletzung des persönlichen Sicherheitsraumes wahrgenommen. Dies führt zu einem Bedrohungsgefühl, zu Stress und nicht selten zu Angst. Autofahrende können dies oft nicht nachvollziehen, sitzen sie doch in einer gut geschützten Sicherheitszelle.

Immer wieder führen zu geringe Überholabstände zu schweren, nicht selten zu tödlichen Unfällen. Die Angst vor solchen Unfällen sowie die permanente Bedrohung hält viele Menschen vom Radfahren ab. Andere weichen zum Leidwesen von Fußgängern auf den Gehweg aus oder nehmen große Umwege in Kauf, um sich der permanenten Gefahr durch zu eng überholende Autos nicht auszusetzen.

Wie kannst Du helfen?

Hast Du auch schon die Erfahrung gemacht, dass die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden und Autos oder LKW unangenehm nah kommen?

Du fährst gerne Rad und Deine Alltagsstrecken verlaufen teilweise oder überwiegend im Mischverkehr? Dann melde Dich bei uns, denn wir wollen wissen:
• Wo wird häufig zu eng überholt und wo nicht?
• Wo herrscht Handlungsbedarf für Aufklärung oder bessere Infrastruktur?

Hilf uns, Problemstellen im Main-Taunus-Kreis zu identifizieren, damit wir zielgerichtet für Verbesserungen kämpfen können!

Leihe Dir bei uns kostenlos für ein paar Wochen einen OpenBikeSensor aus. Der Sensor wird an Deinem Rad montiert und misst per Ultraschall die Abstände von überholenden Fahrzeugen. Die Messdaten werden zusammen mit den GPS-Koordinaten gespeichert. So kannst Du ganz einfach die Überholabstände auf Deinen alltäglichen Strecken dokumentieren. Die Daten werden dabei natürlich anonymisiert erfasst und verarbeitet.

Wie funktioniert der Sensor?

Der Sensor ist ca. 10x15cm groß und wird unter dem Sattel an der Sattelstütze befestigt. Es misst den Abstand zu überholenden Fahrzeugen mittels Ultraschall (ähnlich der Einparkhilfe im Auto). An einem Display am Lenker kannst Du den Abstand ablesen und das Überholmanöver per Knopfdruck quittieren. So gehen wir sicher, dass nur Überholmanöver gespeichert werden und nicht etwa entgegenkommende Fahrzeuge oder andere Hindernisse im Messbereich wie Mülltonnen oder Straßenlaternen. Über einen eingebauten GPS-Empfänger wird die genaue Position des Überholvorganges ermittelt, so dass die Messung einer Straße zugeordnet werden kann. Über den statistischen Abgleich dieser Daten kann man dann feststellen, wo mit wieviel Abstand überholt wird. Liegen für eine statistische Auswertung genügend Messungen vor, lassen sich Straßenzüge vergleichen und Gefahrenschwerpunkte ermitteln.

Der Sensor erfasst Daten wie GPS-Position und daraus abgeleitete Daten wie Fahrtrichtung, Geschwindigkeit des Fahrrads sowie die markierten Abstände nach rechts und links. Die Daten werden auf ein das OpenBikeSensor-Portal des ADFC Hessen hochgeladen und dort anonymisert verarbeitet. Dort werden die Daten aller Sensoren zusammengefasst und können direkt angesehen oder für eine Auswertung exportiert werden.

Was geschieht mit den gesammelten Daten?

Der ADFC Main-Taunus setzt sich für sichere Radverkehrsinfrastruktur im Main-Taunus-Kreis sowie für sichere Verbindungen zu den benachbarten Kreisen und Städten ein. Wir nutzen die Daten aus den Abstandsmessungen, um Problempunkte zu identifizieren und kämpfen bei Politik und Verwaltung für Verbesserungen. Denn die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn das Radfahren komfortabel und sicher ist.

Interesse? Fragen?

Melde Dich per Email bei: obs [at] adfc-mtk.de

Flyer herunterladen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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