Frankfurt führt Tempo 20 ein
In Teilen der Frankfurter Innenstadt wird künftig maximal Tempo 20 erlaubt sein. Das soll vor allem den Fuß- und Radverkehr stärken und die Aufenthaltsqualität im Zentrum der Mainmetropole steigern. Seit Anfang Dezember stehen die ersten Schilder.
Frankfurt am Main gestaltet seine Innenstadt um und will auf Nebenstraßen künftig maximal Tempo 20 erlauben. Die Stadt will damit das Durcheinander verschiedener Höchstgeschwindigkeiten vereinheitlichen, zugleich auch für ein besseres Miteinander verschiedener Verkehrsteilnehmer:innen, ein sicheres Verkehrsklima und mehr Aufenthaltsqualität sorgen. Die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt auch für den Scooter- und Radverkehr.
Erste Tempo-20-Zone um die Börse ausgeschildert
In einem ersten Schritt wird der Bereich um die Börse als Tempo-20-Zone ausgeschildert. Bisher gilt hier ein Mix aus unterschiedlichen Regelungen und Geschwindigkeiten. „Das wollen wir einfacher, nachvollziehbarer, sicherer und stadtverträglicher haben“, sagt Stadtrat Wolfgang Siefert. 2024 sollen weitere Tempo-20-Zonen in der Frankfurter Innenstadt entstehen.
Die Stadt macht dafür Gebrauch von einer bereits 1990 geschaffenen Möglichkeit, die Paragraph 45 Absatz 1d) der Straßenverkehrsordnung in „zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ vorsieht und richtet einen einheitlich geregelten verkehrsberuhigen Geschäftsbereich ein.
Autos können in Parkhäusern parken
In der Frankfurter Innenstadt stehen rund 10.000 Stellplätze in öffentlich zugänglichen Parkhäusern zur Verfügung, die weiterhin auf direktem Wege angefahren werden können.
Die Parkplätzen entlang der neuen Tempo-20-Straßen fallen dagegen nach und nach weg und werden zu Lieferzonen, Behindertenparkplätzen, Laufwegen und Aufenthaltsflächen umgestaltet.
Frankfurt plant Blockkonzept
Die Einrichtung der verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche basiert auf dem im Frühjahr 2022 vorgestellten Blockkonzept. Das sieht vor, die Innenstadt in Blöcke zu gliedern, die perspektivisch nur gezielt über die angrenzenden Hauptverkehrsstraßen angefahren werden können, aber nicht miteinander in Verbindung stehen. Dadurch soll Durchgangsverkehr, Poserverkehr und Parksuchverkehr reduziert werden.
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