ADFC Main-Taunus überreicht Studie zu Überholabständen an die Stadt Eppstein

Über ein Jahr lang wurden vom ADFC Main-Taunus auf der B455 in Eppstein Überholabstände gemessen. Die zum Teil erschreckenden Ergebnisse der Messungen wurden nun in einer Studie an die Stadt Eppstein überreicht.

Radfahrerin zwischen Autos
Überholabstände sind oft zu gering © (c) ADFC / April Agentur

In der Novelle der Strassenverkehrsordnung im November 2020 wurden für Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden Seitenabstände von mindestens 1,50m innerorts bzw. mindestens 2,00m außerorts in der StVO festgeschrieben (siehe StVO §5 Abs 4). Diese Abstände sind für Radfahrende sehr wichtig, eine Unterschreitung wird nicht selten als bedrohlich oder gefährlich empfunden. In der Praxis muss man aber leider feststellen, dass diese Abstände je nach Verkehrssituation von vielen Autofahrenden nicht eingehalten werden. Für Radfahrende bedeutet dies auf diesen Strecken ständigen Stress und nicht selten auch Angst.

Immer wieder führen zu geringe Überholabstände zu schweren, nicht selten zu tödlichen Unfällen. Auch im Main-Taunus-Kreis gab es im Februar 2024 einen Unfall, bei der eine Radfahrerin bei einem missglückten Überholvorgang angefahren wurde.

Die Angst vor solchen Unfällen sowie die permanente Bedrohung hält viele Menschen vom Radfahren ab. Andere weichen zum Leidwesen von Fußgängern auf den Gehweg aus oder nehmen große Umwege in Kauf, um sich der permanenten Gefahr durch zu eng überholende Autos nicht auszusetzen.

In der Praxis sind die Abstände beim Überholen stark abhängig von der baulichen Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur: Auf baulich getrennten Strecken tritt das Problem gar nicht erst auf, bei ausreichend breit ausgelegten Radstreifen oder sehr breiten Fahrbahnen ist das Problem verringert, ist aber wenig Platz vorhanden, werden auch die Überholabstände geringer. Um herauszufinden, wo diese Problemstellen im Main-Taunus-Kreis liegen, hat der ADFC Main-Taunus ein OpenBikeSensor-Projekt aufgelegt, bei dem Messdaten von Überholmanövern gesammelt werden.

Ein Schwerpunkt dieser Messungen war im letzten Jahr die B455 im Bereich Eppstein/Bremthal. Die Messungen in diesem Bereich wurden nun von Dr. Holger Küst in einer Studie ausgewertet und diese der Stadt Eppstein übergeben.

Die Auswertung ergab, dass in der Ortsdurchfahrt Eppstein in Fahrtrichtung Westen der vorgeschriebene Abstand von über 87% der Kraftfahrer nicht eingehalten wird. Hier gibt es einen ca. 1m breiten Radschutzstreifen, dessen Markierung offenbar dazu führt, dass Autofahrer diesen als eigene Spur wahrnehmen und sich an der gestrichelten Begrenzunglinie orientieren. Die zu geringe Breite des Radschutzstreifens führt dann einer großen Anzahl zu enger Überholmanöver.
In der Gegenrichtung ist kein solcher Schutzstreifen markiert. Die Überholabstände sind hier zwar auch zu 60% zu gering, die Abstände sind im Durchschnitt aber deutlich höher.

Außerorts war die Quote ähnlich schlecht, auch hier waren über 80% der Überholmanöver zu eng. Der ADFC Main-Taunus fordert seit vielen Jahren einen Radweg zwischen Eppstein und Bremthal, im Moment ist die B455 für viele Alltagsradler aber ohne Alternative. Mit der Studie hofft der ADFC Main-Taunus, das Problembewusstsein bei den Verantwortlichen zu schärfen, damit diese in Zukunft eine Infrastruktur schaffen, die allen Verkehrsteilnehmern gerecht wird.

https://mtk.adfc.de/neuigkeit/adfc-main-taunus-ueberreicht-abstandsmessungen-an-die-stadt-eppstein

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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